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Umstellung von L- auf H-Gas: Was bedeutet das für Ihre Wärmebehandlungs-anlagen?

Von Matthias Rink - Ipsen International GmbH

Möglicherweise sind Sie in den nächsten Jahren, bis 2030, von der Umstellung von L auf H Gas betroffen. Ob Sie betroffen sind, können Sie auf Ihrer Gasrechnung erkennen bzw. von Ihrem Gasversorger erfahren. Wenn Sie betroffen sind, wird Ihr Gasnetzbetreiber rechtzeitig auf Sie zukommen, Ihre Geräte erfassen und die Organisation der Umstellung besprechen. Als Gewerbe- und Industriekunden können sich zudem auch vom Anlagenhersteller oder von nach DVGW G-676 zertifizierten Wartungsunternehmen beraten lassen.

Was ist der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?

Deutschland bezieht Gas aus unterschiedlichen Quellen. Gas aus Norwegen und Russland ist meist H-Gas (High-calorific-gas) mit sehr hohem Gehalt an Methan und anderen Kohlenwasserstoffen. Gas aus den Niederlanden ist meist L-Gas (Low-calorific-gas) mit niedrigeren Kohlenwassersgehalten, da etwa 10 % Stickstoff enthalten sind. Das heißt, nach der Umstellung benötigen Sie weniger Gas für denselben Brennwert und daher müssen die Durchflussmengen für Gas und Luft angepasst werden.

Warum muss umgestellt werden?

L-Gas steht kurz bis mittelfristig nicht mehr zur Verfügung, da die Entnahme aus dem Groninger Erdgasfeld voraussichtlich Mitte 2022 beendet wird. Ursprünglich war eine längere Nutzung des Erdgasfeldes geplant, aber eine massive Zunahme von Erdbeben (Bergschlägen) hat die Niederlande dazu bewogen, die Entnahme früher zu beenden. Die Niederlande werden ihren Lieferverpflichtungen nachkommen, und liefern daher im Übergangszeitraum "Pseudo-L-Gas". "Pseudo-L-Gas" wird durch die Beimischung von Stickstoff zu H-Gas in Konvertierungsanlagen erzeugt.

Was bedeutet dies für Ihre Wärmebehandlungsanlage?

Wie Eingangs beschrieben wird Ihr Gasnetzbetreiber rechtzeitig auf Sie zukommen und Ihre Gasverbraucher erfassen und die Umstellung besprechen. Folgende Gasverbraucher bei Wärmebehandlungsanlagen müssen auf die neue Gasqualität umgestellt werden:

  • Heizungsbrenner (z. B. Ipsen Recon-Brenner)
  • Endogas-Generatoren
  • "Endexo" -Retorten
  • Sicherheitseinrichtungen „Flammenschleier, Pilot- und Ringbrenner

Ähnlich wie bei der regelmäßigen Wartung wird bei den Brennern und Generatoren das geeignete Gas-Luft-Gemisch eingestellt und das Abgas bzw. Prozessgas überprüft. Weiterhin müssen die Pilot- und Ringbrenner sowie Flammenschleier auf die richtige Größe eingestellt werden.

Ob und welche Komponenten durch getauscht werden müssen, oder ob die Umstellung nur durch andere Einstellwerte erreicht werden kann muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden und hängt auch vom Wartungszustand der Anlage ab.

Kostenverteilung und Erstattung

Die Erdgasumstellung ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand und damit auch mit hohen Kosten verbunden. Der Gesetzgeber hat jedoch sichergestellt, dass die von der Umstellung betroffenen Gaskunden mit anpassbaren gastechnischen Geräten von den unmittelbar entstehenden Kosten entlastet werden.

Die Kosten, die mit der Umstellung der anpassbaren gastechnischen Geräte von L auf H-Gas verbunden sind, übernimmt gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zunächst der jeweilige Netzbetreiber. In einem zweiten Schritt werden diese bundesweit über alle Gaskunden umgelegt. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter marketing@ipsen.de.